Kamen: Verfassungsbeschwerde wegen Kita-Finanzierung
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.12.2025 10:27
Das Land NRW wollte, dass die Städte die U3-Betreuung ausbauen. Dafür gibt's aber zu wenig Geld, meint unter anderem die Stadt Kamen. Sie klagt am Verfassungsgericht.
U3-Betreuung: Kamen zieht vor Verfassungsgericht
Die Stadt Kamen legt sich in Sachen Kita-Finanzierung mit dem Land an. Sie hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Beteiligt sind daran auch die Städte Köln, Bochum und Frechen. Es geht um die Betreuung von Kleinkindern. Das Land habe die Städte zum Ausbau der U3-Betreuung verpflichtet. Es stelle ihnen aber nicht genug Geld dafür zur Verfügung. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung sei verletzt. Zuständig für die Beschwerde ist der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster. Wann die Richter darüber verhandeln, ist noch offen.